Alle Belange der IV/AHV müssen an die IV/AHV-Stelle des Wohnkantons gerichtet werden. Die nachfolgenden Informationen basieren auf der Anmeldung im Kanton Aargau. Deshalb kann es in anderen Kantonen Abweichungen geben. Die Reglemente sind vom Bund.
Die Zusammenarbeit mit der IV-Stelle basiert auf meinen persönlichen Erfahrungen.
Die Nutzung der von mir zur Verfügung gestellten Dokumente unterliegt der Verantwortung des Nutzers.
Das Assistenzmodell ist aus meiner Sicht ein sehr gutes Angebot der IV, um möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Diese Form der Unterstützung ermöglicht zu Beginn eine nahezu unveränderte Lebenssituation und in der Folge eine direkte Einflussnahme auf die notwendigen Anpassungen.
Aus meinen Tätigkeiten im Beruf und Verein sind mir viele Elemente geläufig und die Auseinandersetzung mit Gesetzen und Reglementen nicht fremd. Deshalb habe ich mich dazu entschieden, hier einen "Leitfaden - Arbeiten mit Assistenz" aufzuschalten.
Man muss
Der Anspruch entsteht frühestens ab dem Zeitpunkt der Anmeldung.
AHV-RentnerInnen erhalten keinen Assistenzbeitrag - ausser sie haben bereits Assistenz-Beiträge beim Übertritt in die AHV. Dann nimmt man den Betrag mit (Besitzstand).
Für Minderjährige sowie Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit gelten besondere Bestimmungen.
Ehepartner, Lebenspartner, Eltern, Grosseltern, Kinder, Enkelkinder, usw. gelten nicht als Assistenzpersonen.
Der Assistenzbeitrag (Lohnsumme) ergibt sich aus den zugesprochenen Assistenzstunden, multipliziert mit dem aktuellen Stundensatz. Dazu kann eine Nachtpauschale kommen.
Abgezogen werden Spitex-Stunden.
Beispiel Lohnsumme/Monat
Assistenz-Stunden: 320h
Spitex-Stunden: 20h
300h à CHF 34.30 = CHF 10'290.-
Mit dem Assistenzmodell wird man Arbeitgeber und muss entsprechend geltende Arbeitsgesetze einhalten. Die wichtigsten sind:
Die von mir zur Verfügung gestellten Dokumente sind die von mir selber eingesetzten Dokumente. Es ist zu Prüfen ob diese unverändert im jeweiligen Kanton verwendet werden können.
Die offiziellen Dokumente sind verlinkt, auf die Webseite des Bundes oder des SVA Aargau. Die Formulare anderer Kantone können eine abweichende Form haben. Auch das Onlineportal für die Arbeitgeberabwicklung kann sich von dem anderer Kantone unterscheiden.
Die Aktualität der Dokumente und deren Daten ist zu kontrollieren.
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