Anmeldung Invalidenversicherung (IV)

Alle Belange der IV/AHV müssen an die IV/AHV-Stelle des Wohnkantons gerichtet werden. Die nachfolgenden Informationen basieren auf der Anmeldung im Kanton Aargau. Deshalb kann es in anderen Kantonen Abweichungen geben. Die Reglemente sind vom Bund.

Die Zusammenarbeit mit der IV-Stelle basiert auf meinen persönlichen Erfahrungen.

Die Nutzung der von mir zur Verfügung gestellten Dokumente unterliegt der Verantwortung des Nutzers.

Auf Grund der Geschwindigkeit in der sich die ALS entfalten kann, empfehle ich die Anmeldung sobald sich der Verdacht auf ALS bestätigt. Solange man noch berufstätig ist, werden Hilfsmittel zur Ausübung der Arbeit relativ schnell bestätigt. Sind diese auch privat hilfreich hat man deren Nutzen auch nach Ende der Berufstätigkeit.

Ist die Pensionierung oder das Pensionsalter in Sichtweite, ist es wichtig, gut vorauszuschauen, sofort IV Anmeldung tätigen und alle Hilfsmittel zu Beantragen die absehbar sind. Sobald man der AHV unterstellt ist, wird der Anspruch auf Hilfsmittel stark eingeschränkt. Der Besitzstand bei Übertritt in die AHV bleibt jedoch erhalten - was man hat, behält man so lange wie es hilft.

Sobald ALS vermutet wird - Monitoring und Medikation startet - sollte die IV Anmeldung gestartet werden:

Berufstätig, leichte Einschränkungen 

Ich will weiter arbeiten 

Meldung zur Früherfassung IV

Schnelle Abklärung und Umsetzung benötigter Hilfsmittel für Arbeitsplatz


Zeitraum:   1-2 Monate 

IST KEINE IV ANMELDUNG 


Die SVA Aargau hat eine bedienerfreundliche Online-Anmeldung

Berufstätig, (stark) zunehmende Einschränkungen

Ende Berufstätigkeit absehbar 

Anmeldung IV

Beginn der IV Abklärung. Dringlichkeit wegen ALS vermerken. Nachfragen nach Erhalt der Eingangsbestätigung, SachbearbeiterIn?


Zeitraum:  6-12 Monate


Die SVA Aargau hat eine bedienerfreundliche Online-Anmeldung